Wissensdatenbank für Gründer, StartUp und Unternehmen
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Businessplan
Der Businessplan ist eine detaillierte Darstellung der geplanten Unternehmung in der Zukunft. Der Businessplan ist eine Grundlage für den zukünftigen Erfolg. Es ist wie ein Mosaik aus vielen Steinen, welches sich zu einem Bild, zum Bild ihrer Firma zusammensetzt.
Zweck des Businessplans
Die Auswahl der Kapitel eines Businessplans kann aufgrund des Zwecks unterschiedlich sein. Für die folgenden Zwecke empfehlen wir einen Businessplan: Neugründung, Expansion, Eigentümerwechsel, Restrukturierung / Turnaround und Führungswechsel / Nachfolge.
Inhalt des Businessplans
- Zusammenfassung
- Unternehmen
- Mission, Vision und Strategie
- Produkte und Dienstleistungen
- Markt und Kunden
- Konkurrenz
- Marketing
- Beschaffung und Produktion
- Management und Organisation
- Chancen und Risiken
- Finanzieller Teil
- Umsetzungsplan
Zusammenspiel der verschiedenen Faktoren
Die Zusammenhänge sind im Prinzip einfach und in den Abhängigkeiten doch komplex.
MENGE x PREIS = Umsatz
UMSATZ – KOSTEN = GEWINN (oder Verlust)
Der Markt hat nun einen Einfluss auf diese Formel. Die Menge ist abhängig vom Marktpotential, dies bedeutet wie viele Kunden würden für meine Leistung Geld ausgeben. Die Konkurrenzsituation hat Einfluss auf den Preis und die Menge. Je stärker die Konkurrenz ist, desto besser muss ihr Produkt oder tiefer Ihr Preis sein.
Praxistipps für den Businessplan
- Beachten Sie in der Finanzplanung, dass bei Startup während Abwesenheiten wie beispielsweise Ferien in der Regel keine Erträge eingehen.
- Prüfen Sie bei der Menge nicht nur das Marktpotential, sondern überlegen Sie sich auch, wie viel Sie überhaupt zu leisten vermögen. Beachten Sie dabei, dass Sie auch unproduktive Stunden (Administration, Marketing, Akquise, …) haben.
- Die zeitliche Komponente ist beim Finanzplan ebenfalls wichtig; die Kosten haben Sie am ersten Tag und der Umsatz wird zeitlich verzögert erzielt. Die Praxis zeigt, dass der zeitliche Unterschied zwischen Kosten und Umsatz wesentlich länger sein wird als geplant. Überlegen Sie sich hierzu verschiedene Szenarien.
- Diskutieren Sie den Businessplan mit einer erfahrenen Person. Gerne steht Ihnen die innoBE im Kanton Bern zur Verfügung. In anderen Kantonen bieten Ihnen die GründerZentren in Ihrer Region in der Regel einen kompetenten Ansprechpartner.
Weitere Links zum Thema Businessplan:
- http://www.bdo.ch/uploads/tx_assaipublication/Business-Plan_d_01.pdf
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http://www.kmu.admin.ch/themen/00614/00649/index.html?lang=de
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 19 (Ø 6) Views: 2019 Stichworte: Erstellt: 19.11.2010 Geändert: 18.08.2011 -
Versicherungen für StartUp und Unternehmen
Aufgrund der Geschäftstätigkeit können die Anforderungen an das Versicherungsportfolio unterschiedlich sein. Zu beachten ist, dass es einerseits obligatorische und freiwillige Versicherungen gibt.
In der Checkliste Versicherungen erhalten Sie einen Überblick und können ihr eigenes Risiko einordnen. In der Praxis empfehlen wir entsprechende Offerten einzuholen, zu vergleich und von Ihrer Versicherung beraten zu lassen.
Bitte beachten Sie jeweils die spezifischen StartUp – Angebote der Versicherungen, beispielsweise bei der Schweizer Mobiliar.
Weitere Informationen zum Thema Versicherungen
- Checkliste Versicherungen »
- Seite zum Thema Versicherungen auf dem offiziellen Schweizer KMU Portal »
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 9 (Ø 6.89) Views: 1099 Stichworte: Erstellt: 18.11.2010 Geändert: 05.01.2011 -
AHV-Beiträge der Selbstständigerwerbenden
In der Sozialversicherung gilt als selbständig erwerbend, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägt. Ob eine versicherte Person im Sinne der Sozialversicherungen selbständig erwerbend ist, wird von der Ausgleichskasse im Einzelfall geprüft.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Reingewinn aus selbständiger Tätigkeit und dem in den Betrieb investierten Kapital:
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 4 (Ø 5) Views: 1048 Stichworte: Erstellt: 24.11.2010 Geändert: 20.12.2010 -
Ausgleichskasse (AHV) für Selbstständigerwerbende
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) unterscheiden zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden.
Als unselbständigerwerbend gilt, wer von einem Arbeitgeber angestellt ist und Lohn bezieht. Dazu gehören auch Agenten und Agentinnen und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die- unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie
- in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für das Entgelt der jeweiligen Tätigkeit. Das heisst, es ist nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine andere Tätigkeit als unselbständigerwerbend beurteilt wird. Massgebend für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und nicht die vertraglichen.
Kriterien für Selbständigerwerbende (nach AHV)
- treten nach aussen mit einem Firmennamen auf. Das heisst, sie besitzen beispielsweise einen Eintrag im Handelsregister, im Adress- und Telefonbuch, eigenes Brief- und Werbematerial oder eine Bewilligung zur Berufs ausübung. Sie stellen zudem in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko und rechnen die Mehrwertsteuer ab ;
- tragen ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Das heisst, sie tätigen beispielsweise Investitionen mit langfristigem Charakter, kommen für ihre Betriebsmittel selbst auf und zahlen die Miete für die Arbeitsräume selbst. Zudem sind sie frei in der Auswahl der Arbeiten ;
- können ihre Betriebsorganisation frei wählen. Das heisst, sie bestimmen selbst ihre Präsenzzeit, die Organisation ihrer Arbeit und ob sie Arbeiten an Dritte weitergeben. In der Regel üben sie ihre Arbeit in Räumen ausserhalb ihrer Wohnung aus ;
- sind für mehrere Auftraggeber tätig. Die Tätigkeit für lediglich einen Auftraggeber gilt im Normalfall als unselbständige Erwerbstätigkeit.
- Als selbständigerwerbend gilt auch, wer andere Personen beschäftigt.
Weitere Links zum Thema Ausgleichskasse / AHV :
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http://www.bdo.ch/de/themen/unechte-selbststaendigerwerbende/
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http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00139/index.html?lang=de
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 4 (Ø 7.75) Views: 955 Stichworte: Erstellt: 19.11.2010 Geändert: 20.12.2010 -
Füllen Sie das Formular „Anmeldung für Selbständigerwerbende“ aus und reichen Sie es bei der, für Ihr Firmendomizil zuständige AHV-Zweigstelle ein.
Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) finden Sie die für Ihr Firmendomizil zuständige AHV-Zweigstelle.
Formulare:- Anmeldung für Selbständigerwerbende
- Zusatzfragebogen im Dienstleistungssektor
- Zusatzfragebogen im industriellen Sektor
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 4 (Ø 6.75) Views: 865 Stichworte: Erstellt: 02.12.2010 Geändert: 03.03.2011
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Inhalt
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Wieso ein starkes Netzwerk wichtig ist.
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Cluster: Branchen- und Fach-Netzwerke
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Geografische Netzwerke
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Netzwerk für StartUp: Gründerzentrum
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Service Club
Wieso ein starkes Netzwerk wichtig ist.
Insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen ist es oft ein Vertrauensgeschäft. Vertrauen wird in erster Linie über Personen aufgebaut. Daher ist es wichtig, die richtigen Personen zu kennen und Kontakte zu vertiefen.
Zudem ist es hilfreich, wenn Erfahrungen unkompliziert und direkt ausgetauscht werden können. Davon profitieren alle Seiten.
Cluster: Branchen- und Fach-Netzwerke
Insbesondere der Kanton Bern verfolgt eine starke Cluster-Strategie und stellt den Unternehmen die folgenden Cluster zur Verfügung. Unternehmen können in diesen Vereinen Mitglied werden.
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Consulting Cluster – starkes Netzwerk für Consultants
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Präzisions-Cluster
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tcbe.ch – ICT Cluster Switzerland
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Medical Cluster Switzerland
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Energie-Cluster
Geografisches Netzwerk
Um Kunden und Kooperationspartner zu finden ist ein branchenübergreifendes Netzwerk hilfreich. In der Regel sind die Mitgliederbeiträge moderat.
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Handels- und Industrieverein HIV (regional organisiert)
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Berner KMU
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Volkswirtschaft Berner Oberland
- BEOeco | Netzwerk der Wirtschaft Berner Oberland (BEOeco-XING-Gruppe und BEOeco-facebook-Seite)
Netzwerk für StartUp: Gründerzentrum
Insbesondere in der Startphase einer Unternehmung ist es wichtig ein gutes Raumangebot, Infrastruktur und Austausch mit anderen Startup zu haben. Da bieten Gründerzentren den richtigen Nährboden für den Start Ihrer Unternehmung.
Schon nur beim Nachbar nachzufragen „Wie machst Du dies mit den Mahnungen?“ und „Welches CRM setzt Du ein?“ ist im täglichen Geschäft sehr hilfreich.
Service Club
In Service Clubs sind oft Unternehmer/innen und Führungspersonen anzutreffen. Allerdings kann man nur Mitglied werden, wenn man durch ein anderes Mitglied empfohlen wird.
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 7 (Ø 7.86) Views: 509 Stichworte: Erstellt: 29.12.2010 Geändert: 13.07.2011 -
Wieso ein starkes Netzwerk wichtig ist.
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Ausgleichskasse (AHV) für Selbstständigerwerbende
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) unterscheiden zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden.
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- in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für das Entgelt der jeweiligen Tätigkeit. Das heisst, es ist nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine andere Tätigkeit als unselbständigerwerbend beurteilt wird. Massgebend für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und nicht die vertraglichen.
Kriterien für Selbständigerwerbende (nach AHV)
- treten nach aussen mit einem Firmennamen auf. Das heisst, sie besitzen beispielsweise einen Eintrag im Handelsregister, im Adress- und Telefonbuch, eigenes Brief- und Werbematerial oder eine Bewilligung zur Berufs ausübung. Sie stellen zudem in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko und rechnen die Mehrwertsteuer ab ;
- tragen ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Das heisst, sie tätigen beispielsweise Investitionen mit langfristigem Charakter, kommen für ihre Betriebsmittel selbst auf und zahlen die Miete für die Arbeitsräume selbst. Zudem sind sie frei in der Auswahl der Arbeiten ;
- können ihre Betriebsorganisation frei wählen. Das heisst, sie bestimmen selbst ihre Präsenzzeit, die Organisation ihrer Arbeit und ob sie Arbeiten an Dritte weitergeben. In der Regel üben sie ihre Arbeit in Räumen ausserhalb ihrer Wohnung aus ;
- sind für mehrere Auftraggeber tätig. Die Tätigkeit für lediglich einen Auftraggeber gilt im Normalfall als unselbständige Erwerbstätigkeit.
- Als selbständigerwerbend gilt auch, wer andere Personen beschäftigt.
Weitere Links zum Thema Ausgleichskasse / AHV :
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http://www.bdo.ch/de/themen/unechte-selbststaendigerwerbende/
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http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00139/index.html?lang=de
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 4 (Ø 7.75) Views: 955 Stichworte: Erstellt: 19.11.2010 Geändert: 20.12.2010 -
Berufs- und Betriebsbewilligungen
Grundsätzlich gibt es keine formelle Bescheinigungen. Eine Einzelunternehmung mit mehr als 100'000 CHF Jahresumsatz muss sich im Handelsregisteramt eintragen lassen. GmbH und AG werden in jedem Fall eingetragen. Wichtig ist zudem die Annerkennung als Selbstständigerwerbende/r bei der Ausgleichskasse (AHV).
Grundsätzliche Wirtschaftsfreiheit
In der Schweiz gilt die Wirtschaftsfreiheit. Die freie Wahl des Berufes sowie der freie Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung bestehen. Für einige Tätigkeiten gibt es national oder kantonal eine Bewilligungspflicht.
Kantonale Bewilligungen
Der Kanton Bern kennt nur noch wenige kantonale Bewilligungen wie z.B. für das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Getränken, für Bergführertätigkeiten oder das Halten und Führen von Taxis. Stark reglementiert sind zudem die Berufe im Gesundheitswesen.
Für industrielle Betriebe (und diesen nach Arbeitsgesetz gleichgestellte Betriebe) ist für die Errichtung eine Plangenehmigung und anschliessend eine Betriebsbewilligung erforderlich. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim beco Berner Wirtschaft, Geschäftsbereich Arbeitsbedingungen (info.arbeit@vol.be.ch).
Anmeldung bei der Gemeinde
Jedes neue Unternehmen muss sich bei der Gemeinde des Unternehmenssitzes anmelden.
Weitere Informationen und nützliche Links zur Betriebsbewilligung
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 2 (Ø 7) Views: 606 Stichworte: Erstellt: 06.04.2011 Geändert: 07.04.2011 -
Die Bedingungen eines Lehrvertrages sind nicht frei verhandelbar – Lehrling und Lehrmeister müssen sich an zwingende Gesetzesbestimmungen halten. Zudem muss der Kanton den schriftlichen Vertrag genehmigen.

Beiträge und Hilfestellungen zum Thema Lehrlingsvertrag:
- Jobscout24 (Artikel "Das gehört in den Lehrvertrag") »
- Erziehungsdirektion Kanton Bern (Lehrvertrag) »
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 1 (Ø 7) Views: 846 Stichworte: Erstellt: 12.05.2011 Geändert: 12.05.2011 -
Firmenbezeichnung / Firmennamen
Beachten Sie bei der Wahl des Firmennamens folgende Aspekte:
- Die Firmenbezeichnung muss sich von bereits registrierten Firmen unterscheiden. Vermeiden Sie Verwechslungen.
- Der vollständige Name gibt Auskunft über die Rechtsform.
- In der Regel gibt der Name einen Hinweis auf die Aktivitäten des Unternehmens oder auf den Inhaber der Firma. Bei Einzelfirmen muss der Name des Unternehmers in der Firmenbezeichnung enthalten sein.
- Aus Marketingsicht sind kurze Bezeichnungen besser als lange und konkrete Inhalte besser als Fantasienamen.
- Falls Sie die Firmenbezeichnung als Markennamen verwenden, müssen Sie den Namen im Markenregister eintragen lassen.
- Beachten Sie dabei die gesetzlichen Grundlagen gemäss Obligationenrecht (OR) Art. 944ff.
Weitere Informationen / Links zum Firmennamen
- Eidgenössisches Amt für das Handelsregister - Zentraler Firmenindex
- Markenregister: www.ige.ch > Marken
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Obligationenrecht: www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html
Weitere Informationen Ihre Bewertung: Bewertung: 1 (Ø 7) Views: 122 Stichworte: Erstellt: 28.11.2011 Geändert: 28.11.2011


Gründen einer Firma